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Rettungskarten
Passive und aktive Systeme helfen, bei Verkehrsunfällen Verletzungen zu vermeiden und Leben zu retten. Sicherheitsgurt, Gurtstraffer, Airbag, Seitenaufprallschutz und (aktive) Kopfstützen zählen zu diesen Systemen. Der Aufbau und die Funktion dieser Systeme ist besonders für die Einsatz- und Rettungskräfte wichtig. Um diese angemessen zu unterstützen, geben wir mit den Einbaudarstellungen der Sicherheitssysteme sowie der Batterien, Kraftstofftanks, Scharnieren und der Schlösser wichtige Tipps zum Einsatz von Rettungsgeräten.
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Rettungskarte_Baleno.pdf 341 KB
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Rettungskarte_Celerio.pdf 263 KB
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Rettungskarte_Ignis.pdf 199 KB
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Rettungskarte_Splash.pdf 266 KB
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Rettungskarte_Vitara.pdf 240 KB
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Rettungskarte_Kizashi.pdf 208 KB
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Rettungskarte_Jimny.pdf 207 KB
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Rettungskarte_Alto.pdf 256 KB
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Konformitätsbescheinigungen – Neue EU-Richtlinie ab 13.Juni 2017
Ab 13. Juni 2017 ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft getreten, die eine Neuregelung bei Funkanlagen am Kraftfahrzeug mit sich bringt.
Diese umfasst alle Geräte, die mit Funkwellen arbeiten, wie z.B. Schlüssellose Startsysteme, Funkfernbedienung, TPMS, Radar Bremsunterstützung, etc.
Unten stehend finden Sie die neuen Konformitätsbescheinigungen zur EU-Richtlinie als Download.
Kraftstoffverbrauch Suzuki Swift Sport 1.4 BOOSTERJET HYBRID: kombinierter Testzyklus 4,7 l/100 km; CO₂-Ausstoß: kombinierter Testzyklus 106 g/km (VO EG 715/2007).
Seit dem 1. September 2017 werden Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt WLTP das bisherige Prüfverfahren, den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind in der Werbung noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren und die Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden zur Vergleichbarkeit auf NEFZ-Werte zurückgerechnet. Die Berechnung der Kfz-Steuer bemisst sich weiterhin nach Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs. Seit dem 1. September 2018 werden dann aber die WLTP-Werte herangezogen, um die Kfz-Steuer festzulegen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) (unter www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.